Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Soll ich etwas mitbringen?

Bitte bringen Sie ein sauberes, großes Handtuch mit. Am besten tragen Sie bequeme Kleidung, zum Beispiel eine Jogginghose oder Leggings und Unterwäsche, in der Sie sich wohlfühlen.

Falls vorhanden, bringen Sie gern schriftliche Befunde mit, etwa von MRT, CT oder Röntgen, außerdem Laborberichte oder Arztbriefe. Sie helfen mir bei der Einschätzung.

Möchten Sie eine (anteilige) Kostenerstattung beantragen, gilt Folgendes:

  • Gesetzlich Versicherte benötigen von der Krankenkasse meist ein Privatrezept, das vor Ihrem Termin ausgestellt wurde. Das kann Ihr Hausarzt oder ein Facharzt ausstellen, zum Beispiel ein Orthopäde, Gynäkologe, Kinderarzt oder Zahnarzt.
  • Privat Versicherte brauchen in der Regel kein Rezept. Bitte klären Sie das aber vorab mit Ihrer Versicherung, da es vom Tarif abhängt.

Nein, für die Behandlung brauchen Sie weder ein Rezept noch eine Überweisung. Sie schließen einen Behandlungsvertrag direkt mit mir als Osteopathin, ganz unabhängig von den Krankenkassen.

Möchten Sie jedoch eine (anteilige) Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse beantragen, ist in der Regel ein ärztliches Privatrezept nötig, das vor dem Termin ausgestellt wurde. Welche Voraussetzungen Ihre Kasse genau hat, erfahren Sie am besten vorab bei ihr.

Mit meinem Bachelor- und Masterabschluss in Osteopathie sowie der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erfülle ich die Kriterien der Krankenkassen.

Mehr zu den Erstattungsbedingungen finden Sie hier.

Nach der Behandlung erhalten Sie die Rechnung in der Regel per E-Mail. Auf Wunsch gebe ich Ihnen die Rechnung aber auch gerne ausgedruckt mit.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung innerhalb von 14 Tagen und ist unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Krankenkasse.

Die Osteopathie unterstützt die Selbstregulationskräfte Ihres Körpers. Sie geht davon aus, dass Beschwerden oft entstehen, wenn der Körper seine Fähigkeit zur Selbstregulation nicht mehr voll ausschöpfen kann.

Ich suche deshalb nach den Ursachen Ihrer Beschwerden und beschränke mich nicht auf die Behandlung einzelner Symptome. Durch die manuelle Untersuchung erkenne ich Bewegungseinschränkungen und Spannungen im Körper und setze gezielte, behutsame Impulse. Diese Impulse setzt Ihr Körper nach der Behandlung eigenständig um. Oft spüren Sie noch einige Tage danach, dass er nacharbeitet.

Die Antwort liegt in den Faszien. Das sind dünne Bindegewebshüllen, die jede Struktur in unserem Körper umgeben und zusammen ein durchgehendes Netz bilden. Sie verbinden Muskeln, Gelenke, Organe, Nerven und Gefäße direkt oder indirekt miteinander.

Aus osteopathischer Sicht können Faszien Spannungen und Veränderungen im Körper weiterleiten. Deshalb treten Beschwerden oft an einer anderen Stelle auf als dort, wo ihre Ursache liegt. Ich untersuche und behandle daher den ganzen Körper und nicht nur den Ort, an dem es wehtut.

Zuerst darf Ihre Familie in Ruhe ankommen. Die erste Zeit mit einem Baby ist intensiv, und ein Termin bei mir soll kein zusätzlicher Stress sein. Hören Sie dabei gern auf Ihr Gefühl.

Für einen osteopathischen Check-up sind 4 bis 6 Wochen ein schöner Zeitpunkt.

Manche Eltern kommen auch früher zu mir, zum Beispiel wenn ihr Baby Schwierigkeiten beim Trinken hat, Bauchweh zeigt, eine deutliche Lieblingsseite hat, viel schreit, obwohl alle Grundbedürfnisse gestillt sind, oder sich stark überstreckt. Auch nach einem Kaiserschnitt oder einer sehr schnellen oder schweren Geburt entscheiden sich manche Familien für einen früheren Termin.

Wenn Ihnen etwas auffällt oder Sie unsicher sind, ist Ihre Kinderarztpraxis immer eine gute Anlaufstelle, genauso wie bei den regulären Vorsorgeuntersuchungen, die Sie sicher ohnehin im Blick haben. Sie kann Ihnen auch ein Privatrezept ausstellen, damit sich Ihre Krankenkasse je nach Tarif anteilig an den Kosten beteiligen kann.

Zu mir kommen Menschen jeden Alters, zum Beispiel mit Verspannungen oder Bewegungseinschränkungen. Manche kommen aber auch präventiv für ein osteopathisches Check-Up ohne akute Beschwerden zu haben.

Ob ein Termin für Ihre Symptome infrage kommt, besprechen wir gern persönlich. Hinterlassen Sie mir dazu einfach eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, dann rufe ich Sie schnellstmöglich zurück, oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Aus rechtlichen Gründen darf ich auf dieser Website leider keine konkreten Indikationen nennen. Allgemeine Informationen zu den Einsatzmöglichkeiten finden Sie aber  hier. Für mich ist Osteopathie eine ganzheitliche Ergänzung zur ärztlichen Behandlung. Sie ersetzt weder einen Arztbesuch noch eine medizinische Therapie. 

Bitte verschieben Sie Ihren Termin, wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person an einer akuten Infektion leiden, zum Beispiel an einem Magen-Darm-Infekt oder einer ansteckenden Hauterkrankung. So schützen Sie sowohl mich als auch andere Patient*innen vor einer Ansteckung.

Haben Sie nur leichte Erkältungssymptome und fühlen sich fit genug für die Behandlung, können Sie gern mit Maske zum Termin kommen. Wichtig ist, dass Sie sich nicht krank und schlapp fühlen, denn dann kann eine Behandlung Ihren Körper zusätzlich fordern. Bei grippeähnlichen Symptomen rufen Sie mich bitte vorher an.

Akute Verletzungen und akute Episoden psychischer Erkrankungen gehören in fachärztliche Behandlung. Eine osteopathische Begleitung kann in Absprache mit Ihren behandelnden Ärzt*innen sinnvoll sein.

Die meisten Erkrankungen kündigen sich schon an. Sagen Sie Ihren Termin dann bitte möglichst früh ab, spätestens jedoch 24 Stunden vorher. Dann kann ich noch versuchen, ihn neu zu vergeben. Bei einer kurzfristigeren Absage muss ich leider eine Ausfallpauschale erheben, da ich so nicht langfristig planen kann, anderen Patient*innen die Chance auf den Termin genommen wird und für mich ein Ausfall entsteht. Im Krankheitsfall erhebe ich natürlich nicht den vollen Betrag, sondern als Kompromiss 50 Euro, denn weder Sie noch ich können etwas für Ihre Erkrankung.

Ja. Prophylaktische osteopathische Behandlungen sind nicht nur sinnvoll, sondern auch der nachhaltigere Weg für Ihre Gesundheit. Indem wir präventiv handeln, bevor Beschwerden entstehen, können wir die Gesundheit langfristig stärken. Osteopathie ermöglicht es, frühzeitig Ungleichgewichte zu erkennen und zu korrigieren, wodurch das Risiko von Schmerzen oder anderen Symptomen verringert wird.

Nein, die Osteopathie ist nicht als Ersatz für schulmedizinische Behandlungen gedacht, sondern vielmehr als wertvolle Ergänzung. Sie wird häufig parallel zur schulmedizinischen Versorgung eingesetzt, um die Behandlung zu unterstützen und eine ganzheitliche und umfassende Betreuung zu gewährleisten.

Leider sind die Praxisräume aufgrund des Treppenzugangs nicht barrierefrei. Um jedoch allen Patient*innen die bestmögliche Behandlung zu ermöglichen, biete ich nach individueller Absprache auch Hausbesuche an, sodass ich in besonderen Fällen flexibel auf Ihre Bedürfnisse eingehen kann.

Ja. Ihr Termin ist für Sie reserviert, und ein kurzfristig abgesagter Termin lässt sich nur schwer wieder besetzen. Sagen Sie deshalb bitte spätestens 24 Stunden vorher ab, dann entstehen Ihnen keine Kosten und ich kann den freien Termin möglichst noch an andere Patient*innen vergeben.

Bei einer kurzfristigeren Absage oder einem Nichterscheinen bin ich nach § 615 BGB berechtigt, eine Ausfallpauschale zu erheben. ´

Leider ist eine spontane Vorsprache in meiner Praxis nicht möglich, da Termine ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung stattfinden. Während ich mich in einer Behandlung befinde, kann ich keine Anrufe entgegennehmen. Bitte hinterlassen Sie daher Ihren vollständigen Namen, Ihre Telefonnummer sowie den Grund Ihres Anrufs auf meinem Anrufbeantworter, damit ich Sie so bald wie möglich zurückrufen kann. Alternativ können Sie mir gern eine E-Mail senden. Da es sich bei der Praxisnummer um einen Festnetzanschluss handelt, kann ich E-Mails oft schneller beantworten, weil ich sie auch auf meinem Handy erhalte. In dringenden Fällen werde ich mein Bestes tun, um kurzfristig einen Termin für Sie zu ermöglichen.

In Deutschland ist die Osteopathie bisher kein eigener, gesetzlich geregelter Beruf. Wer osteopathisch arbeiten möchte, braucht eine Heilpraktikererlaubnis oder ein abgeschlossenes Medizinstudium. In Ländern wie Großbritannien, Frankreich oder der Schweiz gibt es dagegen klare gesetzliche Regelungen.

Nach meinem fünfjährigen Bachelor- und Masterstudium der Osteopathie musste ich zusätzlich die Heilpraktikerprüfung ablegen, um in Deutschland tätig sein zu können. Da ich die Heilkunde auf Grundlage meiner Heilpraktikererlaubnis ausübe, bin ich gemäß § 1 Abs. 3 Heilpraktikergesetz verpflichtet, bei meiner Berufsausübung auch die Berufsbezeichnung „Heilpraktikerin“ zu führen.

„Schwerpunkt Osteopathie“ sagt allerdings nichts darüber aus, wie umfangreich die osteopathische Ausbildung war. Denn genauso darf sich nennen, wer die Heilpraktikerprüfung abgelegt und danach eine kürzere Fortbildung besucht hat. Für Sie als Patient*in ist es deshalb nicht leicht, die Qualifikationen einzuordnen.

Ich wünsche mir daher, dass die Osteopathie in Deutschland staatlich anerkannt und geregelt wird, damit Sie leichter den Überblick behalten. Bis dahin fragen Sie gern nach, wenn Sie etwas zu meinem Studium und Werdegang wissen möchten!

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