Fragen und Antworten

Haben Sie Fragen?

Hier finden Sie Antworten.

 
Soll ich etwas mitbringen?

Bringen Sie bitte ein sauberes großes Handtuch mit. Bequeme Kleidung ist ebenfalls empfehlenswert: Unterwäsche, die ausreichend bedeckt und komfortabel ist, sowie eine Jogginghose oder Leggings, da diese sich während der Behandlung als besonders praktisch erweisen. Um Befund und Diagnose zu unterstützen, können Sie bereits vorliegende medizinische Befunde (wie MRT, CT und/oder Röntgenbilder), Laborberichte oder Arztbriefe mitbringen, falls diese für die Behandlung relevant sind. Wenn Sie eine (anteilige) Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse beantragen möchten, benötigen Sie außerdem eine ärztliche Überweisung, die vor Ihrem Termin datiert ist.

 

 
Benötige ich ein Rezept oder Überweisung für die osteopathische Behandlung?

Nein, dies ist rechtlich nicht notwendig, da osteopathische Behandlungen privat abgerechnet werden. Für eine Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse benötigen Sie in der Regel ein ärztliches Rezept, das vor dem Termin ausgestellt sein muss. Bitte informieren Sie sich vorab über die spezifischen Anforderungen Ihrer Krankenkasse.

Ich erfülle alle erforderlichen Voraussetzungen für eine mögliche Kostenübernahme durch Krankenkassen, einschließlich des Bachelor- und Masterabschlusses in Osteopathie sowie der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde.

Detaillierte Informationen zu den Erstattungsbedingungen Ihrer Krankenkasse finden Sie hier


 
Machen Sie auch Hausbesuche?
In Ausnahmefällen biete ich Hausbesuche für Patient*innen an, die aufgrund eingeschränkter körperlicher Mobilität oder der fehlenden Barrierefreiheit meiner Praxisräume, welche nur über eine Treppe zugänglich sind, nicht in der Lage sind, diese aufzusuchen. Für diese Besuche bringe ich eine tragbare Liege mit, um eine angenehme Behandlung in gewohnter Qualität zu ermöglichen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Bitte setzen Sie sich vorab telefonisch oder per E-Mail mit mir in Verbindung, um die Details zu besprechen.
 

 
Wann sollte ich eine Osteopathin / einen Osteopathen aufsuchen?

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen können auf dieser Webseite keine spezifischen Behandlungsindikationen oder Anwendungsgebiete aufgeführt werden.

Wenn Sie mehr über die Einsatzmöglichkeiten der Osteopathie erfahren möchten, finden Sie weitere Informationen hier: www.osteokompass.de/patienteninfo-wo_osteopathie_helfen_kann.

Die Osteopathie stellt eine sanfte, ganzheitliche Ergänzung zur klassischen Schulmedizin dar. Beide Ansätze können sich auf ideale Weise ergänzen, um Ihre Beschwerden zu lindern und Ihr allgemeines Wohlbefinden zu steigern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass osteopathische Behandlungen nicht den Besuch bei einem Facharzt oder eine medizinische Therapie ersetzen können. Bei akuten oder lebensbedrohlichen Beschwerden sollten Sie in jedem Fall umgehend ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, da Osteopathie nicht für Notfallsituationen vorgesehen ist.
 

 
Warum trage ich den Titel Heilpraktikerin mit Schwerpunkt Osteopathie?

Trotz ihrer weitreichenden Anerkennung als eigenständige medizinische Disziplin durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 2010 und ihrer Etablierung in vielen europäischen Ländern, ist die Osteopathie in Deutschland noch nicht gesetzlich geregelt. In Ländern wie Großbritannien, Frankreich oder der Schweiz gibt es bereits klare gesetzliche Berufsbestimmungen, während in Deutschland eine Heilpraktikererlaubnis oder ein abgeschlossenes Medizinstudium erforderlich ist, um als Osteopathin arbeiten zu dürfen – ohne jedoch eine Garantie für die Qualität der osteopathischen Ausbildung zu bieten.

Dieser Umstand führt zu Unsicherheiten bei Patient*innen, da hervorragend ausgebildete Osteopathen ohne Heilpraktikererlaubnis nicht praktizieren dürfen, während Heilpraktiker auch ohne eine vertiefte osteopathische Ausbildung tätig sein können. Die Qualität der Behandlung bleibt somit oft undurchsichtig.

Mit dem Titel „Heilpraktikerin mit Schwerpunkt Osteopathie“ möchte ich sicherstellen, dass ich nicht nur alle gesetzlichen Anforderungen erfülle, sondern auch meine umfangreiche, spezialisierte Ausbildung in Osteopathie einbringe. So kann ich Ihnen eine Behandlung bieten, die auf fundiertem Wissen basiert und höchste Qualität garantiert.

 

 
Wann sollte ich einen Osteopathietermin verschieben?
Bitte verschieben Sie Ihren Termin, wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person an einer akuten Infektion (z. B. Magendarminfekt oder ansteckenden Hauterkrankungen) leiden, um die Ansteckungsgefahr für andere Patient*innen zu vermeiden. Auch bei grippeähnlichen Symptomen bitte ich um telefonische Rücksprache. Akute körperliche Traumata und akute Episoden psychischer Erkrankungen sollten von Fachärzt*innen behandelt werden; eine osteopathische Begleitbehandlung kann jedoch in Absprache mit den behandelnden Ärzt*innen sinnvoll sein. 
 

 
Kann Osteopathie schulmedizinische Behandlungen ersetzen?

Nein, die Osteopathie ist nicht als Ersatz für schulmedizinische Behandlungen gedacht, sondern vielmehr als wertvolle Ergänzung. Sie wird häufig parallel zur schulmedizinischen Versorgung eingesetzt, um die Behandlung zu unterstützen und eine ganzheitliche und umfassende Betreuung zu gewährleisten.

 

 
Wie und wann zahle ich?
Die Bezahlung erfolgt stets auf Rechnung. Diese wird Ihnen nach dem Termin per E-Mail zugeschickt und kann auf Wunsch auch ausgedruckt direkt mitgegeben werden. Die Rechnung ist unabhängig von einer eventuellen Erstattung zu begleichen.
 

 
Kann ich auch präventiv kommen?
Ja. Prophylaktische osteopathische Behandlungen sind nicht nur sinnvoll, sondern auch der nachhaltigere Weg für Ihre Gesundheit. Indem wir präventiv handeln, bevor Beschwerden entstehen, können wir die Gesundheit langfristig stärken. Osteopathie ermöglicht es, frühzeitig Ungleichgewichte zu erkennen und zu korrigieren, wodurch das Risiko von Schmerzen oder anderen Symptomen verringert wird.
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