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Hier finden Sie Antworten.
Bringen Sie bitte ein sauberes großes Handtuch mit. Bequeme Kleidung ist ebenfalls empfehlenswert: Unterwäsche, die ausreichend bedeckt und komfortabel ist, sowie eine Jogginghose oder Leggings, da diese sich während der Behandlung als besonders praktisch erweisen. Um Befund und Diagnose zu unterstützen, können Sie bereits vorliegende medizinische Befunde (wie MRT, CT und/oder Röntgenbilder), Laborberichte oder Arztbriefe mitbringen, falls diese für die Behandlung relevant sind. Wenn Sie eine (anteilige) Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse beantragen möchten, benötigen Sie außerdem eine ärztliche Überweisung, die vor Ihrem Termin datiert ist.
Nein, dies ist rechtlich nicht notwendig, da osteopathische Behandlungen privat abgerechnet werden. Für eine Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse benötigen Sie in der Regel ein ärztliches Rezept, das vor dem Termin ausgestellt sein muss. Bitte informieren Sie sich vorab über die spezifischen Anforderungen Ihrer Krankenkasse.
Ich erfülle alle erforderlichen Voraussetzungen für eine mögliche Kostenübernahme durch Krankenkassen, einschließlich des Bachelor- und Masterabschlusses in Osteopathie sowie der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde.
Detaillierte Informationen zu den Erstattungsbedingungen Ihrer Krankenkasse finden Sie hier.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen können auf dieser Webseite keine spezifischen Behandlungsindikationen oder Anwendungsgebiete aufgeführt werden.
Wenn Sie mehr über die Einsatzmöglichkeiten der Osteopathie erfahren möchten, finden Sie weitere Informationen hier: www.osteokompass.de/patienteninfo-wo_osteopathie_helfen_kann.
Trotz ihrer weitreichenden Anerkennung als eigenständige medizinische Disziplin durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 2010 und ihrer Etablierung in vielen europäischen Ländern, ist die Osteopathie in Deutschland noch nicht gesetzlich geregelt. In Ländern wie Großbritannien, Frankreich oder der Schweiz gibt es bereits klare gesetzliche Berufsbestimmungen, während in Deutschland eine Heilpraktikererlaubnis oder ein abgeschlossenes Medizinstudium erforderlich ist, um als Osteopathin arbeiten zu dürfen – ohne jedoch eine Garantie für die Qualität der osteopathischen Ausbildung zu bieten.
Dieser Umstand führt zu Unsicherheiten bei Patient*innen, da hervorragend ausgebildete Osteopathen ohne Heilpraktikererlaubnis nicht praktizieren dürfen, während Heilpraktiker auch ohne eine vertiefte osteopathische Ausbildung tätig sein können. Die Qualität der Behandlung bleibt somit oft undurchsichtig.
Mit dem Titel „Heilpraktikerin mit Schwerpunkt Osteopathie“ möchte ich sicherstellen, dass ich nicht nur alle gesetzlichen Anforderungen erfülle, sondern auch meine umfangreiche, spezialisierte Ausbildung in Osteopathie einbringe. So kann ich Ihnen eine Behandlung bieten, die auf fundiertem Wissen basiert und höchste Qualität garantiert.
Nein, die Osteopathie ist nicht als Ersatz für schulmedizinische Behandlungen gedacht, sondern vielmehr als wertvolle Ergänzung. Sie wird häufig parallel zur schulmedizinischen Versorgung eingesetzt, um die Behandlung zu unterstützen und eine ganzheitliche und umfassende Betreuung zu gewährleisten.